Die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Darüber hinaus hat das Gericht bestätigt, dass der Charakter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften noch keinen Grund für einen Steuererlass darstellt, selbst wenn es zu einer Substanz­ besteuerung kommt.

Wer ein Gebäude herstellt und Vorsteuer geltend machen möchte, muss dies termingerecht dem Finanzamt melden. Erfolgt dies nicht bis zum 31. Mai des auf den Leistungsbezug folgenden Jahres, ist der Vorsteuerabzug für das Jahr nicht möglich.

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 In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zum Thema:

Blitzlicht Steuerinformationen Januar 2015
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2015
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen ist verfassungsgemäß
  • Kein Gewerbesteuererlass trotz Gewinnaufzehrung durch Steuerbelastung bei gewerblicher Zwischenverpachtung
  • Abfärbewirkung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr
  • Teilwertabschreibung auf Grund und Boden zulässig
  • Gewinnrealisierung bei Bauingenieurleistungen
  • Vorsteuerabzug aus Baukosten eines gemischt genutzten Gebäudes nur bei rechtzeitiger Zuordnung zum Unternehmensvermögen
  • Veräußerung einer unvermieteten Ferienwohnung als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Gesellschafter Geschäftsführer überlassenen Firmenwagen
  • Rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels ist unzulässig
  • Objektbezogenheit der Bescheinigung für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen
  • Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen bei Streit über Aufteilung des Gesamtkaufpreises
  • Minijobs: Bestandsschutz- und Übergangsregelungen laufen aus