Auch nach der Änderung des Reisekostenrechts sind die Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten grundsätzlich unbeschränkt als Betriebs ausgaben abziehbar. Dies gilt auch für Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt.

Erzielt ein Steuerzahler Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten, ist der ggf. zustehende Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer von höchstens 1.250 € nicht mehrfach, sondern nur einmal zu gewähren. 

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

• Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai und Juni 2015
• Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbstständigen

• Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten

• Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags ist in einem Folgejahr möglich
• Zulässigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils 
   nach vorheriger Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen
• Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten
• Verpflegungsmehraufwand bei Ansatz einer ständig wechselnden Tätigkeitsstätte
• Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung
• Kündigung wegen Fettleibigkeit kann Schadenersatzansprüche auslösen
• Vom Unternehmer gegen Vorlage eines Gutscheins kostenlos ausgeführte Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer
• Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen
• Vermieter müssen Wohnungsschäden beseitigen
• Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung