Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

Die Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen und Taxameter ist zum 1. Januar 2017 ausgelaufen. Nur noch revisionssichere Registrierkassen oder eine ordnungsgemäß geführte offene Ladenkasse schützen jetzt vor Hinzuschätzungen des Finanzamts.

Der Austausch von Heizkörpern bei einem angeschafften Gebäude sowie altersübliche Defekte des Gebäudes gehören zu den Aufwendungen, die in die 15 %Grenze für die Ermittlung der anschaffungsnahen Herstellungskosten einzubeziehen sind.

Der Beschluss zur Bestellung eines Verwalters durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss zwingend den Bestellungszeitraum enthalten. Ansonsten ist er unwirksam.

Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die abziehbare Vorsteuer bei Herstellungsund Erhaltungsaufwendungen jeweils nach unterschiedlichen Maßstäben aufzuteilen

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar 2017 und Februar 2017
  • Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 1. Januar 2017
  • Einem Dozenten zur Verfügung stehender Laborraum ist kein Arbeitsplatz
  • Vermeidung privater Veräußerungsgeschäfte durch Wohnungsüberlassung an Kinder nur, solange Kinderfreibetrag gewährt wird
  • Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
  • Defekte Telefonleitung berechtigt zur Mietminderung
  • Wahl eines WEG-Verwalters ohne Festlegung des Bestellzeitraums ist unwirksam
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen auch bei Austausch von Heizkörpern vor
  • Unterschiedliche Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden hinsichtlich Herstellungs  und Erhaltungsaufwand
  • Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen
  • EuGH verneint die Störerhaftung von WLAN-Anbietern
  • Urheberrechtsverletzung durch Setzen eines Hyperlinks