Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

Krankheitskosten können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das Sammeln von Arztrechnungen lohnt
sich nun noch mehr. Die Berechnung der zumutbaren Belastung, die zunächst über­schritten werden muss, hat sich zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.

Auch wenn Ehepartner räumlich getrennt leben, schließt das nicht in jedem Fall die Zusammenveranlagung aus.
Entscheidend ist, dass die persönliche und geistige Gemeinschaft aufrechterhalten bleibt.

Die Sommerferien kommen immer näher. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld
aufzubessern. Ferienjobs sind für Schüler oftmals von der Sozialversicherungspflicht befreit.

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Wir freuen uns über Ihren Besuch oder Anruf!

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni 2017 und Juli 2017
  • Umsatzsteuerfreiheit von Personenbeförderungsleistungen eines Taxiunternehmens für eine Klinik
  • An GmbH als Versicherungsnehmerin gezahlte Versicherungsleistungen wegen Erkrankung des Gesellschafter Geschäftsführers sind Betriebseinnahmen
  • Gewerbliche Einkünfte durch Vermietung eines Arbeitszimmers an eigenen Auftraggeber
  • Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei
  • Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung
  • Günstigere Berechnung der zumutbaren Belastung
  • Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers
  • Mietvertragliche Individualvereinbarungen haben Vorrang vor schriftlichen Formularregelungen
  • Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte der Kündigung
  • Unfallschaden: Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt