Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften gekippt. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung schaffen.
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Wie diese auch technisch umgesetzt werden sollen, hat das Bundesministerium der Finanzen leider nicht mitgeteilt.

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 In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zum Thema:

Blitzlicht Februar 2015
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2015
  • Nutzung eines zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehörenden PKW
  • Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff veröffentlicht
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen
  • Personenbeförderungsleistungen von Mietwagenunternehmen unterliegen regelmäßig dem vollen Umsatzsteuersatz
  • Von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankentransporte können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen
  • Keine Umsatzsteuer auf Pkw-Nutzung des Unternehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
  • Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig
  • Anrechnung von Zulagen auf einen tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn