Steuerzahler sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihnen das Finanzamt vor Jahren die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung erlassen hat. Wenn sich Gesetze oder Einkommensverhältnisse gravierend ändern, dann muss ggf. wieder eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Betriebsinhaber, die nur einen Auftraggeber haben und für ihre regelmäßigen Fahrten einen Pkw nutzen, werden durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegenüber anderen Steuerzahlern benachteiligt. Es bleibt abzu-warten, ob die Finanzverwaltung das auch so sieht.
 
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April und Mai 2015
  • Screenshot Blitzlict 0415Zinsanteile in Kaufpreisraten bei Grundstücksverkäufen
  • Balkon-Raucher müssen auf Nachbarn Rücksicht nehmen
  • Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit „Hartz-IV“-Empfängern
  • Kein Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs wegen Krankheit am Jahresende    
  • Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung
  • Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften
  • Keine Verlängerung des Zeitraums „kurze Zeit“ bei Zahlung der Umsatzsteuer
  • Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten
    der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar
  • Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen
  • Umsätze aus stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
  • Kein Vertrauensschutz auf frühere Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes
  • Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als Handwerkerleistung