Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

wird ein Arbeitszimmer von mehreren Steuerpflichtigen genutzt, kann jeder für sich den Höchstbetrag von 1.250 € in Anspruch nehmen, wenn bei ihm die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Ein ärztliches Fahrverbot bewirkt, dass ein Arbeitnehmer für jeden vollen Monat, in dem dieses gilt, keinen geldwerten Vorteil für seinen Dienstwagen zu versteuern braucht.

Leistet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern pauschale Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste,sollte er darauf achten, dass diese entsprechend der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit abgerechnet werden.
Nur dann sind sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Wir freuen uns über Ihren Besuch oder Anruf!

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2017 und Juni 2017
  • Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
  • Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Keine Abzinsung nicht fremdüblicher Angehörigendarlehn
  • AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
  • Für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften im Sondereigentum ist der jeweilige Wohnungseigentümer zuständig
  • Mieter darf im Garten ein Kinderspielhaus aufstellen
  • Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
  • Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit
  • Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste
  • Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz
  • Rechtswidrige Mitnahme von Unterlagen durch die Steuerfahndung im Rahmen einer Hausdurchsuchung
  • Umkleidezeit für besonders auffällige Dienstkleidung als Arbeitszeit