Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

wer Pflegekinder betreut, übernimmt eine große soziale Verantwortung, da oftmals frühkindliche Traumata vorliegen.
Besuchen die Pflegeeltern medizinische Seminare, um mit der Krankheit im Alltag heilungsfördernd umgehen zu können,
sind die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.

Tätigkeiten sind dann steuerlich relevant, wenn sie mit der Absicht unternom-men werden, auf Dauer einen steuerpflichtigen
Gewinn zu erwirtschaften. Anderenfalls nimmt das Finanzamt Liebhaberei an. Etwaige Verluste werden sodann steuerlich nicht anerkannt.
Doch auch bei prognostizierten dauernden Verlusten kann eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, wenn die Verluste nicht auf persönlichen Gründen beruhen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Wir freuen uns über Ihren Besuch oder Anruf!
 

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli 2017 und August 2017
  • Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns: Zulagen und Prämien als Bestandteile des Mindestlohns
  • Hohes Honorar ist starkes Indiz gegen Scheinselbstständigkeit
  • Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf muss Vermieter Schadensersatz zahlen
  • Typisierende Annahme der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung bei Nießbrauchsrecht
  • Kosten medizinischer Seminare als außergewöhnliche Belastung
  • Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein
  • Privates Veräußerungsgeschäft: Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung
  • Höhe der Pensionsrückstellung zugunsten Gesellschafter Geschäftsführer muss wegen möglicher Überversorgung überprüft werden
  • Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen
  • Abmahnung und Aufwendungsersatz sind umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch
  • Verspätete Anmeldung eines Reisemangels bei unklaren Reiseunterlagen