Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!
Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet. Die erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen
gelten nun bis 250 € (brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auf 800 € (netto) angehoben.
Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für Taxiunternehmer.
Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.
Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.
Fahrschulunterricht zum Erwerb des Pkw-Führerscheins ist möglicherweise von der Umsatzsteuer befreit.
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber entscheiden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber entscheiden.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
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Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2017 und November 2017
- Häusliches Arbeitszimmer: Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrags sowie zum Abzug bei der Nutzung für mehrere Einkunftsarten
- Steuerbegünstigte Abfindung bei Vorliegen eines einvernehmlichen Auflösungsvertrags
- Steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau bei kleineren Beträgen
- Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulunterricht ist zweifelhaft
- Elektronische Klageerhebung über das Elster-Portal ist nicht zulässig
- Verbilligte Vermietung an Angehörige: Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote
- Anerkennung von Verlusten aus teilweiser Vermietung durch Zeitmietverträge und als Ferienwohnung
- Irritationen um die Mietpreisbremse
- Stromanbieter müssen Haushaltskunden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten