Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet. Die erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen
gelten nun bis 250 € (brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auf 800 € (netto) angehoben.

Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für Taxiunternehmer.
Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.
 
Fahrschulunterricht zum Erwerb des Pkw-Führerscheins ist möglicherweise von der Umsatzsteuer befreit.
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber entscheiden.
 
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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2017 und November 2017
    • Häusliches Arbeitszimmer: Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrags sowie zum Abzug bei der Nutzung für mehrere Einkunftsarten
    • Steuerbegünstigte Abfindung bei Vorliegen eines einvernehmlichen Auflösungsvertrags
    • Steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau bei kleineren Beträgen
    • Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulunterricht ist zweifelhaft
    • Elektronische Klageerhebung über das Elster-Portal ist nicht zulässig
    • Verbilligte Vermietung an Angehörige: Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote
    • Anerkennung von Verlusten aus teilweiser Vermietung durch Zeitmietverträge und als Ferienwohnung
    • Irritationen um die Mietpreisbremse
    • Stromanbieter müssen Haushaltskunden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten