Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

setzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erdienung der ihm zugesagten Pension sein Dienstverhältnis in Teilzeit und mit reduzierten Bezügen fort, kann dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen. Diese unerwünschte Steuerfolge lässt sich vermeiden.

Der Bundesfinanzhof hat die von der Finanzverwaltung gewährte Steuervergünstigung auf Sanierungsgewinne von Unternehmen in der Krise abgelehnt. Das gilt auch für Altfälle.

Ab dem 1. Januar 2018 treten Neuregelungen beim gesetzlichen Mutterschutz in Kraft.

Auch die maßgeblichen Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden mit Jahresbeginn 2018 angepasst.

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar 2018 und Februar 2018
    • Änderungen des Mutterschutzgesetzes zum 1. Januar 2018
    • Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1. Januar 2018
    • Freie Verpflegung als Sachbezug ab 1. Januar 2018
    • Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle
    • Pensionszahlungen einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer bei Fortführung des Dienstverhältnisses
    • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2018 beantragen
    • Meldungen zum und Einsichtnahme in das Transparenzregister