Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

Aufwendungen für Herrenabende können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Wer als Notarzt auf Veranstaltungen Bereitschaftsdienst leistet, kann das ohne Berechnung von Umsatzsteuer tun, denn es handelt sich um steuerfeie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

Der Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Luxussportwagen ist nicht generell ausgeschlossen, so das Finanzgericht Hamburg. Vielmehr seien die Umstände des Einzelfalls, z. B. sich aus der Anschaffung ergebende substanzielle Geschäftschancen, entscheidend.

Ein Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice kann einArbeitsunfall sein.

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2019 und Mai 2019
    • Aufwendungen für Herrenabende können gemischt veranlasst sein und damit zum Abzug berechtigen
    • Nachweis der Zwangsläufigkeit bei Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung
    • Kürzung von Betriebsausgaben bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
    • Ergebnisbeteiligung bei Eintritt in eine Personengesellschaft
    • Vergütungsvorschuss für Insolvenzverwalter
    • Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice
    • Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
    • Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer
    •  Anforderungen an Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
    • Notärztliche Bereitschaftsdienste sind umsatzsteuerfrei
    • Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Ferrari bzw. Lamborghini Aventador
    • Immobilienmakler hat keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen
 

Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

der Gesetzgeber hat steuerlichen Rückenwind für die private Nutzung betrieblicher (Elektro)Fahrräder sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge gegeben. Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen die neuen steuerlichen Vergünstigungen gelten.

Bei gemischt genutzten Gegenständen müssen Sie entscheiden, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie diese Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen wollen. Für 2018 muss diese Entscheidung bis zum 31. Juli 2019 erfolgt sein.

Der Bundesgerichtshof hat sich zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung geäußert. Hieraus muss sich insbesondere ergeben, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen.

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2019 und April 2019
    • Fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zur Verwendungsfestschreibung auf 0 EU
    • Voraussetzungen für die Abzinsung von Verbindlichkeiten
    • Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis
    • Vermieter muss keine Fenster putzen
    • Nachweisanforderungen für den Vorsteuerabzug
    • Umsatzsteuerentstehung bei Sollbesteuerung
    • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Juli
    • Keine Lohnzuschläge für Zeiten, in denen Überstunden abgebaut werden
    • Seit 1. Januar 2019: Steuerlicher Rückenwind bei Fahrten mit dem Dienstfahrrad sowie für dienstliche Elektro- und Hybridfahrzeuge
    • Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
 

Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

seit 1. Januar 2019 gilt u. a.: Job-Tickets sind wieder steuerfrei.

Arbeitgeber, die aus der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sozialversicherungsbeiträge sparen,
sind verpflichtet, beim Abschluss von Neuverträgen einen Zuschuss zu leisten.

Die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme für auch privat gefahrene betriebliche Fahrzeuge ist möglicherweise begrenzbar. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Die einzelne Aufzeichnung eines jeden Barumsatzes kann unzumutbar sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein modernes PC-Kassensystem zum Einsatz kommt. Bei weiteren Auffälligkeiten kann eine Hinzuschätzung zulässig sein.

Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung kann die unzutreffende Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers ohne weitere Voraussetzungen korrigiert werden.

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar 2019 und März 2019
    • Schätzungsbefugnis bei fehlenden Programmierprotokollen eines bargeldintensiven Betriebs mit modernem PC-Kassensystem
    • Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung
    • Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar?
    • Mieter kann Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
    • Ehefrau der Kindsmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kinds
    • Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
    • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend
    • Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter bleibt bestehen
    • EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsanspruch
    • Job Ticket ab 2019 steuerfrei
    • Berechnungsgrundlagen für den Spendenabzug beziehen sich auf das Kalenderjahr
    • Trompetenspiel im Reihenhaus in Maßen erlaubt

Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

für freie Wohnungen oder Unterkünfte sowie für die freie Verpflegung von Mitarbeitern gibt es ab 1. Januar 2019 neue Sachbezugswerte.

Der Betriebsausgabenabzug eines Gewinnermittlers für Fahrten zwischenWohnung und Betriebsstätte
mit einem zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist mitunter nur beschränkt möglich.
Die zugrunde liegende Berechnungsformel gilt unabhängig von der Anzahl der getätigten Fahrten.

Entsendet ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, ist grundsätzlich die gesamte Reisezeit zu vergüten.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliege.

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    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar 2019 und Februar 2019
    • Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehn nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein
    • Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für allgemein gesundheitsfördernde Aktivitäten
    • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2019 beantragen
    • Gewinnkorrekturen bei privater Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
    • Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
    • Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige 
      und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2019
    • Vergütung von Reisezeiten bei Entsendung ins Ausland
    • Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1. Januar 2019
    • Freie Verpflegung als Sachbezug ab 1. Januar 2019

Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

Eltern können Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ihrer Kinder als Sonderausgaben absetzen, wenn sie diese selbst getragen haben.

Ob der Ertrag aus der Aufösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens beim laufenden Gewinn oder beim Betriebsaufgabegewinn zu berücksichtigen ist, bestimmt sich danach, ob dieser in einem Veranlassungszusammenhang zur Betriebsaufgabe als dem auslösenden Moment steht.

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass nachträgliche Absagen einzelner Arbeitnehmer zu einer Betriebsveranstaltung nicht zulasten der teilnehmenden Arbeitnehmer gehen. Vielmehr ist für die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Anteils die Anzahl der tatsächlich angemeldeten Teilnehmer entscheidend.

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    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2018 und Januar 2019
    • Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds
    • Mieter muss unrenoviert übernommene Wohnung bei Auszug nicht streichen
    • Nachträgliche Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Ehepaare
    • Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen mindern Sonderausgabenabzug
    • Kein Vorsteuerabzug aus Gebäudeabrisskosten bei unklarer künftiger Verwendung des Grundstücks
    • Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH
    • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei angestelltem Anwalt als Insolvenzverwalter
    • Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe
    • Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht
    • Betriebsveranstaltungen: Absagen gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen
    • Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2019