Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

haben Ehepartner gemeinsam ein Haus gekauft, ist besondere Aufmerksamkeit geboten, wenn einer der Partner einen Teil davon betrieblich nutzt.
Für die steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen ist es erforderlich, dass er diese persönlich trägt.

Bringt eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste ein und fehlt es an wirtschaftlichen Vermarktungsmöglichkeiten,
kann die gesamte Tätigkeit als Liebhaberei steuerlich irrelevant sein.
So wurde es im Fall eines Erfinders entschieden, der über 20 Jahre hinweg erhebliche Verluste erzielte.

Bietet ein Autohändler zu seinen Fahrzeugen gegen Aufpreis eine Gebrauchtwagengarantie an,
handelt es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung.
Der Versicherungsanteil ist nicht als umsatzsteuerfrei zu behandeln.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Wir freuen uns über Ihren Besuch oder Anruf! 

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September 2017 und Oktober 2017
    • Abschreibungsrecht des Nichteigentümer-Ehegatten bei betrieblicher Nutzung des Ehegattengrundstücks
    • Erste Tätigkeitsstätte von Piloten und Flugbegleitern
    • Kassenführungsmängel bei PC-Kassensystemen
    • Gewinnerzielungsabsicht bei verlustträchtiger Erfindertätigkeit
    • Verlustabzugsverbot: Erwerbergruppe beim schädlichen Beteiligungserwerb
    • Miet- und Leasingkosten für Rauchwarnmelder sind nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar
    • Garantiezusage als einheitliche untrennbare Leistung beim Gebrauchtwagenkauf
    • Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung auch bei fehlendem Umsatz im Gründungsjahr anzuwenden
    • Vorgeschriebene Umkleidezeiten sind vergütungspflichtige Arbeitszeit
    • Haftung eines Auffahrenden bei Kettenauffahrunfall
    • Bei Billigkeitserwägungen wegen übermäßiger Steuerbelastung dürfen Einkommen- und Gewerbesteuern nicht zusammengerechnet werden