Jahresabschlüsse

Der Rahmen der Tätigkeiten bei der Erstellung von Abschlüssen orientiert sich an der Art und Größe des Unternehmens. Zu den typischen Abschlusstätigkeiten gehören die Ermittlung von Ansatz und Bewertung der Bilanzpositionen (z.B. Anlagevermögen, Rückstellungen, Vorräte, Forderungen etc.) sowie die Durchsicht der Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Jahresabschluss wird nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt.
Bei Jahresabschlüssen spielen nicht nur rechtliche Anforderungen eine Rolle, sie dienen auch z.B. bei Finanzierungen als Entscheidungsgrundlage und sind als erweiterte „Imagebroschüre” eines Unternehmens zu sehen.

Schwerpunktmäßig werden folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
  • Erstellung von Steuerbilanzen
  • Anfertigung von Einnahmeüberschussrechnungen
  • Erstellung von Sonderformen des Jahresabschlusses wie z.B. Zwischenbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
  • Besprechung des Jahresabschlusses
  • Beratung/Analyse der Gewinnverwendung und Tantiemen
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger