Wer im europäischen Ausland wohnt oder plant, wegzuziehen oder sich auch länger dort aufzuhalten gedenkt, sollte baldmöglichst seine Nachlassplanung prüfen und über eine Neugestaltung nachdenken. Grund dafür ist die Europäische Erbrechtsverordnung, die ab dem 17. August 2015 gilt und ganz neue Regelungen nach sich zieht.

Wer ein Grundstück kauft, muss neben dem Kaufpreis noch Kosten für Notar, für das Grundbuchamt und die Grunderwerbsteuer aufbringen. Diese beträgt
in einigen Bundesländern inzwischen 6,5 %, sodass es wissenswert ist, welche Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind..

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 In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2015
  • Umfangreicher Erbbaurechtsvertrag kann zur Zwangsbetriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung führen
  • Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden
  • Kein Mindestpensionsalter bei Berechnung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung
    auf Grund einer Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlung
  • Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber
  • Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
  • Europäische Erbrechtsverordnung gilt ab 17.8.2015
  • Kürzung der Verpflegungspauschale bei Verpflegung im Flugzeug, Zug oder Schiff
  • Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
  • Entschädigungszahlung einer Gebäudefeuerversicherung als steuerbare Einnahme
  • Fristlose Kündigung auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters zulässig

Nachdem die Finanzverwaltung festgestellt hat, dass Kassensysteme manipuliert werden können, wird dies bei Außenprüfungen verstärkt zum Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung kennt inzwischen alle Tricks, weil sie sich diese bei den Herstellern von Kassensystemen abgeholt hat. Diese sollten überlegen, ob sie die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung weiter anbieten.

Beliebt ist auch die Möglichkeit, sehr hohe Leasingraten für Luxus-PKW zu bezahlen und letztere nach Ablauf zu einem weit unter dem Wert liegenden Preis privat selbst zu kaufen oder vom Ehegatten kaufen zu lassen. Dies ist zwar noch weiter möglich, allerdings muss der Differenzbetrag versteuert werden.

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni und Juli 2015

  • Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses kann gerechtfertigt sein
  • Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei
  • Veräußerung einer Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge
  • Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem Pkw-Leasingvertrag ist entnahmefähiges Wirtschaftsgut
  • Gewinnausschüttungen an beherrschenden GmbH-Gesellschafter fließen im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu
  • Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs
  • Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung
  • Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung vermieteter Grundstücke in zeitlicher Nähe zur Gebäudefertigstellung
  • Teilnahme eines Arztes an Studien von Pharmaunternehmen stellt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar
  • Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei der Maklercourtage kommen
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Auch nach der Änderung des Reisekostenrechts sind die Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten grundsätzlich unbeschränkt als Betriebs ausgaben abziehbar. Dies gilt auch für Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt.

Erzielt ein Steuerzahler Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten, ist der ggf. zustehende Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer von höchstens 1.250 € nicht mehrfach, sondern nur einmal zu gewähren. 

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

• Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai und Juni 2015
• Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbstständigen

• Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten

• Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags ist in einem Folgejahr möglich
• Zulässigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils 
   nach vorheriger Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen
• Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten
• Verpflegungsmehraufwand bei Ansatz einer ständig wechselnden Tätigkeitsstätte
• Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung
• Kündigung wegen Fettleibigkeit kann Schadenersatzansprüche auslösen
• Vom Unternehmer gegen Vorlage eines Gutscheins kostenlos ausgeführte Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer
• Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen
• Vermieter müssen Wohnungsschäden beseitigen
• Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung

Steuerzahler sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihnen das Finanzamt vor Jahren die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung erlassen hat. Wenn sich Gesetze oder Einkommensverhältnisse gravierend ändern, dann muss ggf. wieder eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Betriebsinhaber, die nur einen Auftraggeber haben und für ihre regelmäßigen Fahrten einen Pkw nutzen, werden durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegenüber anderen Steuerzahlern benachteiligt. Es bleibt abzu-warten, ob die Finanzverwaltung das auch so sieht.
 
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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April und Mai 2015
  • Screenshot Blitzlict 0415Zinsanteile in Kaufpreisraten bei Grundstücksverkäufen
  • Balkon-Raucher müssen auf Nachbarn Rücksicht nehmen
  • Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit „Hartz-IV“-Empfängern
  • Kein Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs wegen Krankheit am Jahresende    
  • Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung
  • Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften
  • Keine Verlängerung des Zeitraums „kurze Zeit“ bei Zahlung der Umsatzsteuer
  • Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten
    der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar
  • Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen
  • Umsätze aus stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
  • Kein Vertrauensschutz auf frühere Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes
  • Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als Handwerkerleistung

 

Der Gesetzgeber hat kurz vor Jahresende die Vorschriften für die Besteuerung von Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen wesentlich geändert.
Eine Übergangsfrist ist trotz der sehr kurzen Übergangszeit nicht vorgesehen. Dies gilt auch für die am 22. Dezember 2014 verabschiedeten Normen für Selbstanzeigen ab dem 01.01.2015. Selbstanzeigen sind danach faktisch kaum noch möglich. Positiv ist zu vermerken, dass Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zukünftig wieder mehrfach korrigiert werden können.

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Blitzlicht Februar 2015
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2015 und April 2015
  • Regelmäßig kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung durch GmbH an ihren Geschäftsführer
  • Bruchteilsgemeinschaft ist nur bei Ausführung eigener steuerbarer Leistungen Unternehmerin und als Leistungsempfängerin zum Vorsteuerabzug berechtigt
  • Keine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein anderes Betriebsvermögen eines Steuerzahlers und anschließende Veräußerung innerhalb der Sperrfrist
  • Nachträglicher Auflösungsverlust aus wesentlicher Beteiligung nach insolvenzfreier Liquidation auch rückwirkend zu berücksichtigen
  • Umsatzsteuer: Neuregelungen bei der Selbstanzeige seit dem 1.1.2015
  • Künstlersozialabgabe: Änderungen seit 1.1.2015
  • Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ab 1. Januar 2015
  • Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes Ereignis